Rechtsprechung
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2000 - L 5 U 118/99 |
Zitiervorschläge
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.04.2000 - L 5 U 118/99 (https://dejure.org/2000,58126)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. April 2000 - L 5 U 118/99 (https://dejure.org/2000,58126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,58126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2000 - L 5 U 144/99
Zur Anwendung der Ausschlussfrist des § 1546 RVO für Verwaltungsakte ab 1997
Hätte etwa der Kläger bereits früher, beispielsweise im Januar 1996, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Verletztenrente bei der Beklagten gestellt, hätte im Falle des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 1546 Abs. 1 RVO der Rentenbeginn erst zum 1. dieses Antragsmonats festgelegt werden können (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation, Urteil des Senates vom 19.04.2000, Az.: L 5 U 118/99).Die Unfallanzeige des damaligen Betriebes stellt - wie das SG Rostock zutreffend ausgeführt hat - keine Anspruchsanmeldung im Sinne des § 1546 Abs. 1 Satz 1 RVO dar (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.04.2000, a.a.O.).